Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der
a c n
Anlagentechnik Computertechnik Netzwerksysteme GmbH
63179 Obertshausen
Spessartstrasse 42
Definitionen:
Kunde: Jeder, der einen Vertrag gemäß den nachfolgenden AGB mit a c n schließt.
Nutzer: Jeder, der Leistungen der a c n in Anspruch nimmt. Ein Nutzer muss kein Kunde sein.
Verbraucher: Jede natürliche Person, die Produkte weder für ihre gewerbliche noch ihre selbständige berufliche Tätigkeit erwirbt.
Inhalte: Daten, wie Zeichen, Bilder, Töne, welche über die von a c n bereitgestellten Technologien abrufbar sind und/oder verbreitet werden.
I. Allgemeine AGB
1. Geltungsbereich der AGB
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, die a c n und ihre Servicepartner als Accessprovider, Telefonie- und DSL-Provider, Content Provider und Anbieter und Vermittler von Waren und Leistungen über das Internet erbringen. Soweit für einzelne Leistungen zusätzliche Bedingungen gelten, sind diese AGB unter II. aufgeführt.
Die a c n-AGB verdrängen immer abweichende AGB des Kunden. Kunden-AGB finden auch dann keine Anwendung, wenn a c n ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Widerrufsbelehrung
Gemäß § 312 c Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) weisen wir auf folgendes hin:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
a c n - GmbH
Spessartstraße 42
D-63179 Obertshausen
info(at)acn.de *
Telefax: 01805 – 78 80 30 **
* (Bitte ersetzen Sie in der E-Mailadresse das (at) durch das @ -Zeichen)
** (bis zum 31.12.2006 12 Cent/Minute aus dem Festnetz der T-Com; ab 01.01.2007 14 Cent/Minute)
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, ist insoweit Wertersatz auf Grundlage der gültigen Preis- und/oder Tarifliste des Auftragnehmers zu leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht gilt nur für Verträge die mit Verbrauchern geschlossen werden und keine Leistungen bzw. Waren beinhalten, die eigens für Sie hergestellt werden oder auf ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Besondere Folgen
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn a c n mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat (z.B. Domainregistrierung, Account-Einrichtung und -freischaltung) oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download von Softwareprogrammen, Online-Aufträge im Rahmen der Echtzeitbestellung, etc.)
3. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zu den Diensten von a c n sowie die Dienste selbst nicht missbräuchlich zu nutzen. Jegliche unrechtmäßige Nutzung, insbesondere zur Abrufung strafrechtlich relevanter Inhalte, die Verletzung gewerblicher Schutzrechte sowie der Eingriff in die Sicherheitsvorkehrungen eines fremden Netzwerks, Hosts oder Accounts (Cracking, Hacking, Denial of Service Attacks) berechtigen a c n ohne Angabe von Gründen zur sofortigen außerordentlichen Kündigung des gesamten Vertragsverhältnisses und zur Sperrung des Zugangs zum Internet sowie aller Inhalte des betroffenen Kunden.
4. Datenschutz
4.1 Personenbezogene Daten des Kunden (z. B. Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer, etc. werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragsabwicklung (Bestandsdaten), Leistungserbringung oder Abrechnung (Nutzungsdaten) erforderlich ist, es sei denn, der Kunde hat seine ausdrückliche Einwilligung zur anderweitigen Nutzung erteilt.
4.2 Die Nutzungsdaten werden nach vollständiger Erfüllung der beiderseitigen Vertragspflichten gelöscht.
4.3 Bei begründetem Verdacht einer unerlaubten Handlung des Kunden ist a c n berechtigt, die personenbezogenen Daten an die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden zu geben.
5. Änderungsvorbehalt
5.1 a c n ist berechtigt, die AGB und die Preise für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde ist verpflichtet, die AGB in regelmäßigen Zeitabständen auf Änderungen oder Ergänzungen zu prüfen. Der Kunde erklärt sich mit jeder Nutzung mit der jeweils gültigen Fassung der AGB einverstanden.
5.2 Änderungen der AGB und der Preise werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Vier Wochen nach Zugang der Mitteilung gelten die Änderungen als vereinbart, es sei denn, der Kunde kündigt.
6. Ersetzung, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
6.1 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
6.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Internationalen Kaufrechts. Für Kaufleute ist ausschließlicher Gerichtsstand Offenbach am Main.
II. Besondere AGB
Access-Providing
1. Leistungen von a c n
1.1 a c n bietet den Zugang zum Internet im Call by Call Verfahren ohne Freischaltung (offenes Call by Call) sowie über das registrierte Internet by Call an. a c n übernimmt im Rahmen ihrer Möglichkeiten für den Kunden die Vermittlung von Daten aus und zu Teilnetzen des Internets. Die Einzelheiten der Leistungen von a c n ergeben sich aus den technischen Spezifikationen, die Bestandteil des Vertrages sind. Diese sind einsehbar unter http://www.acn.de/agb/technik.html. Für den Zugang zum Internet wählt sich der Kunde über eine Telekommunikationsverbindung eines anderen Anbieters in den von a c n bereitgehaltenen Einwahlknoten ein. a c n leitet die vom Kunden übermittelten Daten im eigenen Netzwerk weiter und übergibt sie ggf. an einem Übergabepunkt an das Internet. Befindet sich der vom Kunden angesprochene Zielrechner innerhalb des Kommunikationsnetzes von a c n, wird die Datenkommunikation zwischen dem Einwahlknoten und diesem Zielrechner durchgeführt. Aufgrund fehlender Einflußnahmemöglichkeit auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes schuldet a c n eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem vom Kunden angesprochenen Zielrechner nicht.
1.2 Der Vertrag über den Zugang zum Internet kommt mit der Einwahl zustande und wird für die Dauer der Verbindung geschlossen.
1.3 Einwahlberechtigt sind ausschließlich Personen über 18 Jahren sowie Minderjährige mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
1.4 a c n stellt dem Kunden für registrierungspflichtige Internetzugänge Zugangsdaten (Benutzernamen, Kennwort) zur Verfügung und informiert den Kunden über die Einwahlmöglichkeiten.
1.5 a c n erbringt die Leistungen nach 1.1 mit einer Verfügbarkeit von 98,5 %, bezogen auf die auf den jeweiligen Kalendermonat entfallende Zeit, abzüglich der Wartungszeiten. Wartungsarbeiten, während derer die Leistungen nach 1.1 nicht verfügbar sind, kann a c n für insgesamt fünf Stunden im Kalendermonat in der Zeit zwischen 3.00 und 6.00 Uhr morgens durchführen.
2. Pflichten des Kunden
2.1 Der Kunde geht mit den Zugangsdaten gemäß 1.4 sorgfältig um, um eine Benutzung durch Unbefugte zu verhindern. Personen, die den Zugang mit Wissen und Willen des Kunden nutzen, sind nicht unbefugt.
2.2 Störungen bei der Einwahl oder der Nutzung des Internetzugangs teilt der Kunde a c n unverzüglich mit.
3. Entgelte
3.1 Nutzungsentgelte werden ab Verbindungsaufbau für die Dauer der tatsächlichen Nutzung berechnet. Die Preise richten sich nach den jeweils gültigen Tarifen, einsehbar unter http://www.acn.de/agb/tarife.html Die Abrechnung erfolgt je nach Tarif sekunden- oder minutengenau oder nach Volumen.
3.2 Die Rechnungsstellung für den Internetzugang im offenen Call-by-Call erfolgt monatlich, derzeit über die Telefonrechnung der Deutschen Telekom.
3.3 Der Kunde kann keinen Einzelverbindungsnachweis verlangen.
3.4 Sämtliche Entgelte für das registrierte Internet-by-Call werden monatlich per Lastschrift eingezogen. Der Kunde erteilt a c n mit Vertragsschluss eine Einzugsermächtigung. Nutzungsunabhängige Entgelte werden von a c n vier Wochen im voraus vom Konto des Kunden abgebucht.
3.5 Weist der Kunde nach, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat, entfällt die Zahlungspflicht.
4. Ausschluss von Resale
Der Kunde darf die von a c n erbrachten Leistungen nicht Dritten zu einer gewerblichen Nutzung überlassen.
5. Software
Bei Bedarf stellt a c n eine Zugangssoftware kostenlos zum Download zur Verfügung und räumt das nicht exklusive Recht ein, die Software zu verwenden, soweit für den Zugang erforderlich. Verboten ist es, die Software unerlaubt zu vervielfältigen, zu verleihen, zu vermieten oder sonst auf Dritte zu übertragen, Dritten Rechte einzuräumen, die Software zu dekompilieren, zu desassemblieren, zu ändern, zu übersetzen, reverse engineering zu betreiben oder sonstige Dienste auf Basis der Software zu erstellen.
6. Haftung
6.1 Die Haftung von a c n ist nach § 7 Telekommunikationsverordnung (TKV) wie folgt begrenzt. Verstößt a c n bei dem Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit schuldhaft gegen das Telekommunikationsgesetz, gegen eine aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung oder gegen eine Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post und bezweckt die Vorschrift oder Verpflichtung den Schutz des Kunden, ist die Haftung für Vermögensschäden auf 12.500,- Euro beschränkt. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von a c n auf zehn Millionen EUR je schadenverursachendem Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Bei vorsätzlichem Handeln besteht keine Haftungshöchstgrenze.
Im übrigen gelten die allgemeinen Haftungsbestimmungen der folgenden Absätze:
6.2 a c n haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet a c n nur wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind sowie für Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. a c n haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muß und zwar der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
6.3 Für den Verlust von Daten haftet a c n nur, wenn der Kunde durch Datensicherung sichergestellt hat, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.
6.4 Der Kunde ist für die Kontrolle seines Zugangs verantwortlich und haftet für eigene und jede Pflichtverletzung, die von einem anderen Nutzer über seinen Zugang begangen wird, es sei denn, er weist nach, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
6.5 Der Kunde haftet a c n für Schäden, die durch Verstöße gegen die in den Ziffern I. 3 und II. 5.4 genannten Pflichten entstehen und stellt a c n von Ansprüchen Dritter aufgrund widerrechtlicher Nutzung des Netzwerkes frei. Dies gilt nicht, wenn er nachweist, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat. Der Kunde unterrichtet a c n unverzüglich über jede Inanspruchnahme Dritter aufgrund einer widerrechtlichen Nutzung des Netzwerkes.
6.6 a c n ist für fremde Inhalte, zu denen a c n lediglich den Zugang vermittelt, nur unter den Voraussetzungen der §§ 9,10 Teledienstegesetz (TDG) verantwortlich. a c n behält sich ausdrücklich vor, rechtswidrige Inhalte zu sperren.
6.7 Herunterladen, Installation und Verwendung fremder Software erfolgt auf Gefahr des Nutzers.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1 Die Laufzeit des jeweiligen Vertrages ergibt sich aus der betreffenden Auftragsbestätigung / dem Kundenauftrag. Die vereinbarten Mindestlaufzeiten/festen Vertragslaufzeiten sind einzuhalten; unbeschadet dessen kann der Vertrag von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) zum Monatsende gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit/festen Vertragslaufzeit; es sei denn im Auftrag ist eine andere Kündigungsfrist vermerkt
7.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.3 Für a c n liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung insbesondere vor, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß 2. nachhaltig verletzt oder trotz Mahnung und Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß 3. nicht nachkommt.
7.4 Wird der Vertrag vorzeitig aus einem Grund beendet, der im Verantwortungs- und/oder Risikobereich des Kunden liegt, ist der Kunde verpflichtet, an a c n und/oder deren Abrechnungs- und/oder Vertragspartner eine angemessene Entschädigung in der Höhe zu zahlen, die der Vergütung entspricht, die unter normalen und geordneten Verhältnissen bis zum nächstzulässigen Termin für eine ordentliche Kündigung angefallen wäre; die a c n und/oder deren Abrechnungs- und/oder Vertragspartner müssen sich jedoch das jenigen anrechnen lassen, was sie infolge der vorzeitigen Beendigung des Vertrags nachweislich erspart und/oder anderweitig erwirbt bzw. zu erwerben böswillig unterlässt. Die Entschädigung ist mit Beendigung des Vertrages zur Zahlung fällig; eventuelle Zinsvorteile werden bei der Berechnung berücksichtigt. Der a c n und/oder deren Abrechnungs- und/oder Vertragspartner bleibt es unbenommen, weitergehende und/oder sonstige Ansprüche / Forderungen geltend zu machen.
Telefonie und DSL Providing
1. Geltungsbereich
1.1 Die folgenden Bestimmungen gelten für die Vereinbarung eines Flat-Tarifes zwischen der a c n und/oder deren Vertrags- und/oder Abrechnungspartner und dem jeweiligen Kunden.
1.2 Als Flat-Tarif gelten sowohl die Telefonie-Flat-Angebote als auch die DSL-Flat-Angebote. Weichen die folgenden Bestimmungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, gelten die hier aufgeführten Bestimmungen.
1.3 Es wird darauf hingewiesen, dass neben der Vereinbarung mit a c n noch vertragliche Beziehungen mit Dritten erforderlich sind. Nachdem die technischen Vorgaben Änderungen unterworfen sind, können hierzu keine abschließenden Ausführungen gemacht werden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Durch den Telefonie-Flat-Tarif von a c n erhält der Kunde die Möglichkeit, nach dem jeweils gültigen Tarifblatt von a c n Telefonverbindungen ins nationale Festnetz (keine Datenverbindungen oder Internetverbindungen) durch a c n herstellen zu lassen. Mit dem DSL-Flat-Tarif kann der Kunde im Internet surfen und Mails übertragen. Ausdrücklich nicht eingeschlossen sind im letzteren Falle die Nutzung von Peer-to-peer-Netzwerken. Die Nutzung solcher Dienste berechtigt a c n zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
2.2 Sofern für das Abrufen bestimmte Übertragungsmöglichkeiten (z.B. ISDN oder DSL) bestimmte technische Vorrichtungen erforderlich sind (z.B. Router) weist a c n bereits jetzt darauf hin, dass deren Nutzung und Gebrauch ausschließlich in der Risikosphäre des Kunden erfolgt. Störungen, Mängel oder sonstige Einschränkungen dieser technischen Vorrichtungen hat a c n nicht zu vertreten.
2.3 Flat-Tarife sind ausschließlich an Kunden in Deutschland gerichtet, die Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen. Es werden ausschließlich Leistungen für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB erbracht. Leistungen sind die Erbringung von Leistungen im Bereich der Festnetztelefonie und die Möglichkeit von DSL-Internet-Verbindungen.
2.4 Die Gewerbsmäßige Nutzung ist untersagt und berechtigt a c n zur fristlosen Kündigung. Als gewerbsmäßigen Nutzung nimmt a c n bei DSL hilfsweise das Überschreiten einer Gesamtnutzungsmenge von 20 GB / Kalendermonat. Dem Kunden bleibt es aber unbelassen, nachzuweisen, dass es sich um keine gewerbsmäßige Nutzung gehandelt hat, insofern ist dies Grenze als keine Einschränkung des Flat-Tarifs zu betrachten. Bei Geschäftskundenangeboten entfällt diese Klausel.
2.5 DSL ist derzeit (Stand 10/05) noch nicht in allen Haushalten in Deutschland verfügbar. Die Nutzung des DSL-Flat ist daher von dieser technischen Verfügbarkeit abhängig.
3. Vertragslaufzeit
3.1 Es gilt die jeweils mit angenommenen Auftrag vereinbarte Laufzeit.
3.2 a c n behält sich vor, den Flat-Tarif, die AGB, die Besonderen Geschäftsbedingungen Flat sowie die Preisliste nachträglich zu ändern. Der Kunde wird auf die geplanten Änderungen vorab in Schriftform (E-Mail reicht aus) hingewiesen. Sollten Änderungen zum Nachteil des Kunden erfolgen, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung von a c n über die Änderung mit Wirkung zum Zeitpunkt des vorgesehenen Wirksamwerdens kündigen. Hierauf wird der Kunde in der Mitteilung von a c n gesondert hingewiesen.
3.3 a c n ist berechtigt, den Flat-Tarif jederzeit mit einer Frist von vier Wochen einzustellen. Grund hierfür kann insbesondere die erhebliche Veränderung der Einkaufsbedingungen von a c n zu deren Lasten sein. Der Kunde wird hierauf in gleicher Form wie bei Änderungen der AGB etc. hingewiesen. A c n ist dann verpflichtet, dem Kunden einen neuen Tarif anzubieten. Dies erfolgt i.d.R. mit der Einstellungsmitteilung. Ohne Annahme des neuen Tarifs durch den Kunden hat a c n die Möglichkeit, nach Ablauf der Vier-Wochen-Frist jede Leistung einzustellen. Hierauf – sowie auf die Möglichkeit des Neuantrages wird der Kunde in dem Einstellungshinweis hingewiesen.
4. Entgelt
4.1 Das Entgelt für den Flat-Tarif von a c n ergibt sich aus der jeweiligen Preisliste. Der Abrechnungszeitraum ergibt sich aus den Festlegungen des angenommenen Antrags. Mangels Festlegungen gilt der Kalendermonat als vereinbart.
4.2 a c n behält sich vor – nach vorheriger Mitteilung an den Kunden darüber – einen vom Kalendermonat abweichenden monatlichen Abrechnungszeitraum einzuführen.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Jeder Kunde ist für die Sicherheit seines Zugangs zum Netz, aus dem heraus die Leistungen von a c n erbracht werden, selbst verantwortlich. Eine umfassende Prüfung auf Handlungen, die Betrugsverdacht auslösen (fraudmanagement), wird nicht zugesichert.
5.2 Die Flatrates selbst dürfen nicht für vertragswidrige oder sonst wie missbräuchliche Zwecke genutzt werden. Als vertragswidrige Nutzung gilt jegliche Nutzung nicht als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sowie die gewerbliche Nutzung, insofern nicht ausdrücklich im Antrag ein Geschäftskundenvertrag beantragt wurde.
5.3 Im Falle von DSL-Flatrates ist die Nutzung des Zugangs von Peer-to-peer-Dienste untersagt, da hier in den überwiegenden Fällen von einer Verletzung von Urheberrechten ausgegangen werden muss. a c n ist zwar rechtlich nicht in der Lage einzelne Verbindungen nachzuvollziehen, wird aber in Verdachtsfällen mit Portsperren bzw. der Kündigung des Anschlusses reagieren. a c n wird in einem solchen Fall dem Kunden auf den Verdacht hinweisen und ihm Gelegenheit geben, eine andere Nutzungsweise nachzuweisen. Erfolgt dies glaubwürdig, löst a c n keine Sperre oder Kündigung aus.
5.4 Es ist a c n gestattet, bei jeder missbräuchlichen oder nicht vertragsgemäßen Nutzung des Netzes den Kundenanschluss zu sperren und ggf. vom außerordentlichen Kündigungsrecht (nach Ziff. 7 Access-Providing) Gebrauch zu machen.
Content Providing, redaktionelle Inhalte
a c n übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Inhalte. Für fremde Inhalte ist a c n nach § 11 TDG nur verantwortlich, wenn a c n Kenntnis davon hat, dass sie rechtswidrig sind oder die Tatsachen kennt, aus denen die Rechtswidrigkeit offensichtlich wird, und a c n nicht unverzüglich tätig geworden ist, um diese Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren.
Webdesign
1. Leistungs- und Mitwirkungspflichten der Parteien
1.1 a c n erstellt Konzepte für eine Internetpräsentation (Webdesign) und realisiert sie. Die Einzelheiten der Leistungen ergeben sich aus der schriftlichen Projektbeschreibung (Pflichtenheft) aufgrund der a c n im Briefing zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Das Pflichtenheft ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Genehmigungsvermerk zu versehen. Mit Zugang des Genehmigungsvermerks ist der Auftrag erteilt.
1.2 a c n erarbeitet das Gesamtkonzept für die Website, das die geplante Anzahl der Webseiten, ihre Verknüpfung und ihre wesentlichen Elemente darstellt. Hierzu erstellt a c n Visuals, die dem Kunden bei einem Präsentationstermin vorgestellt werden und ihm ein ungefähres Bild der Website vermitteln. Der Kunde kann bis zur Freigabe des Konzepts Änderungswünsche vorbringen.
1.3 Nach der Präsentation hat der Kunde das Konzept gegenüber a c n innerhalb von zwei Wochen schriftlich freizugeben. Erfolgt keine Freigabe und lehnt der Kunde nicht bestimmte Merkmale des Konzepts ab, kann a c n die Erstellung der Website fortsetzen. Lehnt der Kunde das jeweils wesentlich geänderte Konzept drei mal hintereinander ab, ist a c n berechtigt, den Vertrag zu beenden und die für die Konzeptentwicklungsphase vereinbarte bzw. eine angemessene Vergütung zu verlangen.
1.4 a c n stellt dem Kunden nach Freigabe des Konzepts auf elektronischem Wege eine Online-Basisversion zur Ansicht und Probe der grundlegenden Funktionen der Website bereit. Geringfügige Änderungen der Funktionen werden nicht gesondert berechnet. Was eine „geringfügige Änderung“ ist, bestimmt a c n. Hiernach hat der Kunde die Online-Basisversion freizugeben. Für wesentliche Änderungen sowie Änderungen nach Freigabe berechnet a c n ein angemessenes Entgelt. Während der Fertigstellungsphase kann a c n vom Kunden die Abnahme von Teilen der Website verlangen.
Nach Freigabe der Basisversion erstellt a c n die Endversion, die vom Kunden unverzüglich abzunehmen ist.
1.5 a c n führt keine Arbeiten aus, die sitten- oder sonst rechtswidrigen Inhalts sind. Der Kunde stellt die Inhalte für die Website spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptphase zur Verfügung. Für die Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. a c n prüft nicht, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen.
2. Nutzungsrechte, Namens- und Kennzeichenrechte
a c n räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Website zu nutzen. Die Nutzung umfasst die Auswertung auch in Verbindung mit anderen Werken, die Bearbeitung, die Änderung, die Ergänzung, die Löschung und die Übersetzung. Die Rechtseinräumung bezieht sich auf alle derzeit bekannten Nutzungsarten.
Die an der Website oder ihren Teilen sowie die durch ihre Benutzung entstehenden Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Kunden.
Voraussetzung für die Nutzungsberechtigung des Kunden ist, dass die Vergütung vollständig an a c n entrichtet wurde. Erlaubt a c n vorher vorläufig eine Verwertung der Website oder einzelner Elemente, stellt dies keine Nutzungsrechtseinräumung nach dem vorigen Absatz dar.
Die Nutzungsrechtseinräumung gilt bis zum Ende der gesetzlichen Schutzfrist.
a c n ist berechtigt, die Webseiten sowie spätere Versionen derselben, bei denen die Gestaltung von a c n nicht völlig in den Hintergrund getreten ist, als Referenz und Demonstration für die eigene Arbeit zu nutzen, dabei einzelne Teile der Website zu vervielfältigen und auch sonst zu verwerten.
Es ist Sache des Kunden, gegen Rechtsverletzer vorzugehen.
In der Website werden an geeigneten Stellen Hinweise auf die Urheberschaft von a c n aufgenommen, die nicht entfernt werden dürfen.
3. Kündigung
Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund und in Textform gekündigt werden. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung seitens a c n ist u.a. das dreimalige Ablehnen des Konzepts im Sinne von 1.3.
4. Entgelte
4.1 Bei Auftragserteilung werden 25% der vereinbarten Vergütung fällig.
4.2 Nach Freigabe der Online-Basisversion gilt diese als abgenommen und es sind weitere 25% der vereinbarten Vergütung fällig.
4.3 Nach Endabnahme in Textform (§ 126b BGB) oder spätestens sieben Werktage nach der Zurverfügungstellung der Endversion der Website sind die restlichen 50% der vereinbarten Vergütung fällig.
5. Gewährleistung und Haftung
a c n haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Mängel in der Funktionsfähigkeit der Website nach dem Stand der Technik und Abweichungen von den vertraglichen Spezifikationen sowie dem freigegebenen Konzept entsprechend den §§ 633 ff. BGB. Für die künstlerische Gestaltung haftet a c n nicht.
Bei einfacher Fahrlässigkeit auch von Erfüllungsgehilfen haftet a c n nur bei Personenschäden und bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Im letzteren Falle ist die Haftung für Folgeschäden auf die Höhe der vereinbarten Vergütung begrenzt.
a c n garantiert, dass die von ihr erstellten oder von Dritten beschafften Inhalte sowie ihre Gestaltung der Website nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen keine Rechte Dritter verletzen oder sonst rechtswidrig sind. Die Parteien stellen sich gegenseitig von Ansprüchen Dritter frei und ersetzen die Kosten der Rechtsverteidigung.
Computer- und Softwarehandel
1. Vertragsschluss
Die Präsentation von Waren stellt kein bindendes Angebot nach § 145 BGB seitens a c n dar. Ein bindendes Angebot kommt mit der Bestellung durch den Kunden zustande. a c n nimmt das Angebot durch Versendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an.
2. Zahlungs- und Lieferbedingungen
Die Preise für Produkte, Versand, Versicherung und Installation sowie die Steuern ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Der Kaufpreis ist unmittelbar nach Zugang der Auftragsbestätigung zu zahlen.
a c n liefert/leistet frühestens nach Zahlungseingang.
Lieferzeiten sind nur ungefähr vereinbart und nur dann verbindlich, wenn sie von a c n schriftlich bestätigt wurden. a c n ist zu Teillieferungen berechtigt.
3. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den von a c n gelieferten Hardwareprodukten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises über. Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise länger als 10 Tage in Verzug, hat a c n das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und gelieferte Ware zurückzufordern.
4. Gewährleistung
Angaben, Abbildungen, technische Daten und sonstige Beschreibungen, die auf Internetseiten von a c n, in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informatorischen Charakter. a c n übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Art und Umfang der Lieferung ergeben sich allein aus der Auftragsbestätigung.
a c n haftet nicht für:
- Mängel, die auf fehlerhafte Installation oder einen Eingriff in die oder die Modifikation der Produkte durch den Kunden oder einen von ihm beauftragen Dritten, Bedienungsfehler sowie auf äußere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen sind;
- die Geeignetheit der Produkte für eine andere als die gewöhnliche Verwendung;
- Integrationsprodukte;
- Leistungen, die den Vorgaben des Kunden entsprechend erbracht wurden.
5. Software
Für von a c n nicht selbst hergestellte Software gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrags. Erforderliche Lizenzen fügt a c n den Produkten bei. Ist zur erstmaligen Inbetriebnahme eines Gerätes die Anerkennung von Lizenzbedingungen der Betriebssystemsoftware Voraussetzung und stimmt der Kunde den Bedingungen nicht zu, nimmt a c n nur das gesamte, nicht in Betrieb genommene Gerät, zurück. Software der Microsoft Corporation wird als OEM-Version geliefert, die gesonderten Lizenzbedingungen unterliegt.
6. Haftung
Für andere als Personenschäden haftet a c n lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch a c n oder ihre Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Software-Erstellung
1. Leistungs- und Mitwirkungspflichten der Parteien
1.1 a c n erstellt für den Kunden Individual-Software nach der Spezifikation des Kunden. Die Spezifikation ist Vertragsbestandteil. Sie beschreibt abschließend die von a c n zu erstellende Software.
1.2 Weiter ist Vertragsbestandteil der Projektplan. Der Projektplan enthält die Termine für die Fertigstellung der einzelnen Projektabschnitte sowie die einzelnen Aktivitäten. Der Kunde ist auch darüber hinaus zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere zur Beistellung von geeigneten Mitarbeitern und Testressourcen.
1.3 Die Parteien setzen sich von etwaigen Fehlern, Lücken oder Unklarheiten der Spezifikation gegenseitig in Kenntnis und sorgen in Zusammenarbeit für eine Anpassung. Die Spezifikation bleibt Sache des Kunden, deren Umsetzung Sache von a c n.
1.4 Bei unzureichender fachlicher Spezifikation ist a c n zur Übergabe ihrer Leistung in dem Umfang berechtigt, wie ihr dies ohne Mitwirkung des Kunden möglich ist.
1.5 Gewünschte Änderungen der Spezifikationen prüft a c n auf Umsetzbarkeit und Wirkungen auf bereits realisierte Leistungen und informiert über voraussichtliche Änderungen der Kosten und des Zeitplans. Bis zur Einigung über eine Änderung kann a c n eine Unterbrechung der Realisierung gegen Vergütung der Ausfallzeiten fordern. Die Fristen des Projektplanes verlängern sich um die Ausfallzeiten sowie um die Zeit, die a c n benötigt, um nach Unterbrechung die Arbeiten zu reorganisieren. Bei Nichteinigung über ein Änderungsverlangen wird das Projekt gemäß der vereinbarten Spezifikation realisiert.
1.6 a c n übergibt die Software auf einem üblichen Datenträger sowie die Bedienungs- und die Installationsanleitung.
1.7 Die Installation oder Implementierung ist Sache des Kunden.
2. Nutzungsrechte
2.1 a c n räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der Software das nicht unterlizensierbare einfache, nicht ausschließliche Recht ein, diese auf Dauer zu nutzen.
2.2 Der Kunde darf die Programme auf einer beliebigen Anzahl von Rechnern installieren, laden und ablaufen lassen und Sicherungskopien und Datensicherungen erstellen, nicht aber Vervielfältigungsstücke an Dritte geben, mit Ausnahme der einmaligen Weitergabe, wobei sämtliche Kopien zu übergeben oder zu löschen sind.
2.3 Zur Herstellung der Interoperabilität ist der Kunde berechtigt, die Software zu bearbeiten.
2.4 Schutzrechtsvermerke dürfen – auch auf Kopien - weder entfernt noch verändert werden.
2.5 Ist die Herausgabe des Quellcodes ausnahmsweise vereinbart, verpflichtet sich der Kunde, den Quellcode lediglich für eigene Zwecke und nur für die Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit der Programme zu verwenden und im übrigen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis von a c n zu behandeln.
3. Vergütung
Der Preis für Erstellung und Lieferung der Software und für die Einräumung der Nutzungsrechte ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
Die Vergütung ist in gleichen Teilen jeweils mit Abschluss der Projektstufe entsprechend der Projektabschnitte fällig.
4. Gewährleistung
4.1 Ein Mangel liegt vor, wenn die Software mit Dokumentation nicht die sich aus 1. ergebende vertragliche Beschaffenheit aufweist oder Rechte Dritter verletzt.
4.2 Nach Lieferung untersucht der Kunde die Software unverzüglich und teilt a c n Mängel nachvollziehbar dokumentiert umgehend mit, anderenfalls stehen dem Kunden die in den folgenden Absätzen geregelten Rechte hinsichtlich dieser Mängel nicht zu.
4.3 Bei einem Mangel kann a c n nach eigener Wahl nachbessern oder neu liefern, es sei denn, dem Kunden ist die jeweilige Form der Nacherfüllung unzumutbar. Die Mangelbeseitigung kann a c n auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisung an den Kunden vornehmen.
4.4 Schlägt die Nacherfüllung in angemessener Frist fehl und gelingt sie auch nicht in einer angemessenen Nachfrist, kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nacherfüllung gilt nicht schon mit dem zweiten Nacherfüllungsversuch als endgültig fehlgeschlagen. Bei schuldhaftem Handeln und erheblichen Mängeln kann der Kunde auch Schadensersatz verlangen.
4.5 Tritt der Kunde zurück, kann a c n für die Nutzung der Software eine angemessene Vergütung verlangen.
4.6 Außer im Falle von Arglist und der Übernahme einer Garantie durch a c n verjähren Gewährleistungsansprüche in einem Jahr ab Übergabe der Software.
4.8 Ändert der Kunde Programme selbst oder durch Dritte, entfallen die Gewährleistungsansprüche, es sei denn, der Kunde weist nach, dass Fehler nicht darauf zurückzuführen sind und auch die Fehleranalyse und Beseitigung für a c n dadurch nicht beeinträchtigt wird.
5. Haftung
5.1 Für Personenschäden und auch durch ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden haftet a c n der Höhe nach unbegrenzt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet a c n auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur für vorhersehbare vertragstypische Schäden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5.2 Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von a c n verschuldeten Datenverlust haftet a c n nur für die Kosten der Vervielfältigung der Daten, der zu erstellenden Sicherungskopien und für Kosten der Wiederherstellung der Daten, wenn sie auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung verloren gegangen wären.
6. Geheimhaltung/Datenschutz
6.1 Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen als Betriebsgeheimnisse.
6.2 Die Mitarbeiter von a c n sind gem. § 5 Bundesdatenschutzgesetz auf das Datengeheimnis verpflichtet. Im übrigen ist der Kunde verantwortlich für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften über Datenschutz und Datensicherheit.
III. Schlussbestimmungen
1. Forderungen, Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis darf der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens der a c n abtreten bzw. übertragen.
2. Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und a c n unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen ist für beide Seiten Offenbach am Main, sofern es sich bei den Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
4. Sollten eine oder mehrere Regelungen diese Bedingungen und/oder eventuell ergänzender Vertragsvereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen werden die Vertragspartner eine Regelung treffen, die dem gewollten rechtlichen Ergebnis und dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt. Vertragslücken sind im Wege ergänzender Vertragsauslegung nach Treu und Glauben so auszufüllen, wie dies redliche Vertragspartner bei Vertragsabschluss vereinbart hätten, sofern ihnen die Regelungsbedürftigkeit bekannt gewesen wäre.
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